Steinkreuze, die nicht auf Friedhöfen stehen, sind nicht mit Grabsteinen zu verwechseln und werden auch oft als Kreuzsteine bezeichnet. Es handelt sich hierbei um einen mittelalterlichen Typus des Denkmals, der dem Täter als Strafe auferlegt wurde. Die korrekte Bezeichnung ist daher Sühnekreuz. Errichtet wurden sie zumeist als per Gericht angeordnete Strafe, mit der der Täter öffentlich seine Reue zum Ausdruck bringen und das ehrende Gedächtnis an die Person ermöglichen sollten, für deren Seelenheil fortan an dieser Stelle gebetet werden konnte,
Als im Deutschen Reich der Kaiser Heinrich IV. (1050-1106) regierte (1084-1105), sorgten seine Maßnahmen für viel Verbitterung bei den sächsischen und thüringischen Oberen, insbesondere als er versuchte, in ihrem Territorium nicht nur die Obergewalt, sondern auch noch sehr viel mehr Einfluss zu erlangen, indem er in allen öffentlichen Ämter Sachsen und Thüringer mit Franken und Schwaben ersetzte und zudem Zwingburgen erbaute.
Seine Strafmaßnahmen wirkten sich auch unter Heinrich V: weiter aus. Auch dieser verhielt sich äußerst unklug, indem er im Jahr 1112 den Herzog Lothar von Sachsen und den Markgrafen Rudolf von Brandenburg für die Gefangennahme des kaisertreuen Grafen Friedrich zu Stade mit dem Verlust ihrer Territorien bestrafte. Der spätere Kaiser Lothar hatte das Herzogtum von Heinrich V. erhalten, weil er ihm gegen Heinrich IV. geholfen hatte. Erneut sahen daher die Sachsen und Thüringer eine gemeinsame Gefahr und verbündeten sich – und erneut nutzte der Papst diese Lage und bannte den deutschen Kaiser, so dass sich auch die Erzbischöfe und Bischöfe auf die Seite der Sachsen schlugen.
Überraschend fiel der Kaiser dann aber in Sachsen ein und nahm mehrere Fürsten gefangen. Dies brachte den Grafen Siegfried v. Orlamünde dazu, ein Schutzbündnis mit dem Landgrafen Ludwig II. von Thüringen und Wiprecht von Groitzsch zu schließen. Sie trafen sich am 21. Februar 1113 in Barnstädt und wurden hier vom Grafen Hoyer v. Mansfeld, kaiserlicher Feldhauptmann, überfallen. Dabei starb der Graf v. Orlamünde, weitere anwesende Obere wie der Pfalzgraf Friedrich II. von Sachen und der Sohn der Landgrafen von Thüringen wurden gefangen genommen. An diesen Mord soll das recht schlichte Sühnekreuz erinnern. Demnach stünde es schon seit über 900 Jahren hier.
Zweifel gibt es vor allem dahingehend, ob es sich um Barnstädt oder Warnstedt (bei Thale) handelte, wo der Überfall stattfand, wenngleich dazu angemerkt werden muss, dass die heutige Deutung auf Warnstedt wenig stimmig erscheint, wenn man bedenkt, dass drei der vier involvierten Personen in der Nähe von Barnstädt begütert waren (die Landgrafen besaßen unter anderem Freyburg (Unstrut) und Sangerhausen, Wiprecht Vitzenburg, Hoyer besaß unter anderem Wimmelburg bei Eisleben) und dass sich die Verschwörer kaum in der Ferne getroffen haben dürften, zumal auch für den Grafen von Orlamünde Barnstädt sehr viel naheliegender ist als Warnstedt. Obendrein klingt ein Überaschungsüberfall durch Hoyer in Barnstädt sehr viel naheliegender als im Bereich jenseits des Harzes. Schließlich ist diese Tat offensichtlich schon immer mit der Ortsgeschichte von Barnstädt verknüpft, wird zum Beispiel 1845 von Sturm wiedergegeben, wohingegen in Warnstedt keine solche Überlieferung zu existieren scheint.
Ob freilich das Steinkreuz ins 12. Jahrhundert datiert, ist nicht zu erweisen. Walter Saal hält es eher für ein Werk des 15. Jahrhunderts und den Zusammenhang für eine Erfindung „eines heimatgeschichtlich interessierten Schulmeisters des vorigen Jahrhunderts“, womit wohl Sturm gemeint ist. Anzeichen dafür, dass Sturm sich die Ortsüberlieferung ausgedacht hat, gibt es allerdings keine, zumal Sturm aus dem nahen Querfurt stammte.