Alte Steinkreuze und Kreuzsteine, die nicht auf Friedhöfen stehen, sind in der Regel Sühnekreuze. Diese mittelalterliche Tradition war häufig Teil des Sühneprozesses dem sich der Täter bzw. seine Familie unterwarf und wurde vertraglich festgehalten. Leider ist dieser Vertrag heute nicht mehr in jedem Fall überliefert und zudem gibt es in späteren Zeiten Unfallkreuze und Gedenksteine (z. B. der Blutstein von Lieskau), die diesen Sühnekreuze ähneln, so dass eine gewisse Verwechslungsgefahr besteht.
Mit dem Vergessen der ursprünglichen Bedeutung alter Steinsetzungen kamen in einigen Fällen zudem neue Namen auf, und so heißt der Stein auf einer kleinen Platzanlage in Großkugel zumeist "Russenstein". Vermutlich geschah dies ähnlich wie in Seeben, wo aus einem Menhir nach den Befreiungskriegen ein Franzosenstein wurde, denn auch dieser Name hängt dem Steinkreuzrest an. Hier haben wir aber zumindest den glücklichen Fall von früheren Erwähnungen, so dass es sich recht sicher um ein Sühnekreuz handelt. So wird das Steinkreuz erstmals im Jahr 1558 in einem Grenzvertrag erwähnt, desweiteren gab der Stein vermutlich den benachbarten Feldern ihren Namen (Die kreuzhalben Hufen) und schließlich erwähnt ihn auch der hallesche Chronist Johann Christoph v. Dreyhaupt, der zudem zu berichten weiß, dass neben dem Steinkreuz früher ein Bildstock stand.
Heute erkennt man das ehemalige Steinkreuz kaum mehr als solches, da das Oberteil mit den Kreuzarmen fehlt. Dennoch ist es ein für die Ortsgeschichte wertvolles Relikt, da es zugleich Grenzstein zwischen Magdeburg und Sachsen war, aber vermutlich auch als Grenzstein zur Gemarkung Röglitz verwendet wurde. An wessen Ermordung es erinnern soll, ist nicht bekannt, was es etwa von dem Sühnekreuz in Barnstädt unterscheidet.