In der Rechtsprechung gab es früher die hohe und die niedere Gerichtsbarkeit, doch unterhalb dieser beiden existierte eine weitere Ebene, die Fälle zu regeln bemüht war, die man heute als Bagatelldelikte bezeichnen würde. Solche wurden auf Dorfversammlungen geklärt, zu denen für alle sogenannten „Nachbarn“ (freie Bauern) Anwesenheitspflicht bestand. Üblicherweise wurden diese auf einem Platz in der Ortsmitte abgehalten, welcher durchaus häufiger mit einem entsprechenden Stein gekennzeichnet war, der in vielen, aber nicht allen Fällen Bauernstein hieß. Dieser Stein befand sich zum Teil in der Mitte weiterer Steine und war dem Vorsitzenden, häufig Bauermeister genannt, vorbehalten.
Die bisherigen Untersuchungen des Themas durch eine eigens im Jahr 1984 in Halle gebildete Forschungsgruppe konnten schon über 100 solcher Bauernsteine in Sachsen-Anhalt nachweisen, wobei auffällig wurde, dass die Verbreitung stark auf das südliche Sachsen-Anhalt konzentriert ist. Natürlich gibt es ähnliche Dorfgerichte auch in anderen Regionen, dort aber auch unter anderen Namen. So heißen die Steine auf vergleichbaren Stätten im Norden von Sachsen-Anhalt Tiesteine.
Dies kann man besonders schön in dem von Wernfried Fieber, Heiner Lück und Reinhard Schmitt im Jahr 2009 veröffentlichten Inventar der Bauernsteine erkennen, das im Jahr 2016 um weitere Funde ergänzt wurde. Der älteste bisher nachgewiesene direkt Bauernstein genannte Stein stammt aber erst aus dem Jahr 1656, was sich daraus erklärt, dass diese kleinen Strafdelikte keiner Aufzeichnungen bedurften, vor allem weil jeder wusste, wo sich die Steine befinden und welche Bedeutung sie haben. Bei der Veröffentlichung des Inventars war der damals älteste bekannte Fund Namensgeber: ahnn den Stein, so uf den Anger stehet, heißt es im Jahr 1543 im mittlerweile abgebaggerten Körbisdorf (Geiseltal). Bei der 2016 in der Zeitschrift Archäologie in Sachsen-Anhalt veröffentlichten Ergänzung Neufunde und ergänzende Bemerkungen zum Inventar "Bauernsteine in Sachsen-Anhalt" konnte ein wieder etwas früher gelegener Fund präsentiert werden: der für das Jahr 1517 belegbare „Große Mahlstein“ von Döllnitz.
Da er bereits zuvor als „Bauernstein“ bekannt war, sich dies als Oberbegriff für die Steine etabliert hat und die Bezeichnung als Mahlstein eine gewisse Schwierigkeit darstellt, da damit auch Mühlsteine und Grenzsteine bezeichnet wurden, bleibt es im Ort natürlich bei der bisherigen Bezeichnung. Der seit den 1950er Jahren aufrecht stehende Stein wurde zudem im Jahr 2012 wieder hingelegt und mit einer Erklärungstafel versehen, wie man das auch aus Bennstedt, Oberfarnstädt oder Schiepzig kennt. Dies ist besonders lobenswert, da das Bewusstsein um die Bedeutung der Steine kaum mehr vorhanden ist und bereits viele Bauernsteine für immer verloren sind. In der Nähe von Döllnitz zum Beispiel in Osendorf (Halle), Rosenfeld (bei Hohenthurm) oder Reinsdorf (bei Landsberg).